Nachsorge

 

Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe bis zu zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Leistung wird vollständig von der Krankenkasse übernommen. Während dieser Zeit komme ich zu Ihnen nach Hause, um Ihnen und Ihrer Familie mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.


Selbstverständlich bin ich bei Problemen und Fragen während meiner Sprechzeiten (Montag bis Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr; außerhalb dieser Zeiten nur dringende Fälle!) telefonisch erreichbar oder ich rufe Sie zurück (Anrufbeantworter!).

 

Auch nach den zwölf Wochen können Sie mich wegen Ernährungsfragen oder Fragen zur Beikost kontaktieren.